In dem heute entschiedenen Fall vor dem BGH, ging es um ein Autorennspiel auf der Playstation Portable.
Eine kleinere Konsole des Herstellers Sony, die inzwischen nicht mehr verkauft wird.
Mit der Cheat-Software konnte man im Spiel zum Beispiel einen Turbo für das Auto länger einschalten oder zu Beginn des Spiels andere Fahrer auswählen, die man ohne Cheat erst im späteren Verlauf nutzen konnte.
Laut BGH, laufe die Cheat-Software nur parallel zum Originalspiel im Hintergrund und verändere nicht die Daten des Spiels selbst, den sogenannten Quell- und Objektcode.
Sie arbeite nur mit variablen Daten, die vom Originalspiel zeitweise im Arbeitsspeicher der Konsole angelegt werden.
Diese Daten werden also nur während des Spielablaufs verwendet und verschwinden danach wieder.
Das Spiel selbst bleibt unverändert und wird nicht kopiert.
Deshalb liege keine Urheberrechtsverletzung vor, denn das Urheberrecht schützt die geistige Schöpfung des Originalsspiels, nicht aber die Funktionalität des Spiels.
Die Cheat-Software darf daher weiter vertrieben werden.
